Am ersten Donnerstag und dritten Samstag im Monat wird in netter Gesellschaft und bei guter Musik das Tanzbein geschwungen.
Unter der Leselampe verspricht Christine Conrad „Die Welt wird schöner mit jedem Tag".
Erzählcafé mit Wolfgang Quinger: "Barcelona - Schiffsmodelle von Dali, dem Architekten".
Zur Gesprächsrunde für ältere Kraftfahrer lädt Roland Rosenkranz.
Zum offenen Skatturnier wird nach der Altenburger Skatregel ohne Contra und Re gespielt.
Treff ist 11:45 Uhr, Turnierbeginn 12 Uhr.
Faschingstanz und Überraschungen mit Volker Bormann
"Sprache und sprechen - auch im Alter wichtig!" - Teil 2 mit Logopädin Heidrun Themel und praktischen Beispielen.
Frauentagsveranstaltung inkl. Kaffeetrinken - musikalisch umrahmt von Anna Piontkowsky und Mitwirkenden.
Kleine Wanderung mit Sigrid Theumer "Vom Neustädter Markt zum Rosengarten".
Treff ist 13:30 Uhr am Goldenen Reiter.
Zum ersten Stadtspaziergang 2019 spazieren wir von Altklotzsche nach Hellerau.
Die erste Wanderung 2019 führt von Hohenstein nach Brand und zurück. Gewandert werden etwa 7 Kilometer mit Wanderleiter Herrn Schaffrath.
Das Seniorenzentrum Amadeus lädt zu einem Stadt-Spaziergang entlang der Elbschlösser ein.
Auf "Eine Thailandreise von Bangkok in den Norden des Landes" nimmt Sie Frau Dr. Hauffe in ihrem Vortrag mit.
Die Filmschauspielerin Zarah Leander - vorgestellt von Horst Müller.
Diesmal erwarten Sie Herbstgeschichten von Rosamunde Pilcher.
Bereits ab 13:30 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen.
Mehr über die Heilkraft der Farben erfahren Sie im Vortrag von Frau Heiny.
Frau Rose führt mit Gedichten, Geschichten und Liedern durch die österliche Stunde.
Bereits ab 13:30 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen.
Frau Lahmann ist mit dem zweiten Teil der schönsten Musicals zu Gast.
Bereits ab 13:30 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen.
Für Fragen und Informationen
E-Mail: essen@volkssoli-dresden.de
Telefon: 0351 / 50 10 - 134 oder -119
Seit Januar 2022 sollen Pflegebedürftige bessergestellt werden, so der Beschluss des Bundestages vom Juni 2021. Damit Sie und Ihre Angehörigen wissen, welche Regelungen nun in Kraft getreten sind, haben wir hier einen Überblick für Sie zusammengestellt.
Zur Finanzierung der Heimplatzkosten für die vollstationäre Pflege erhalten Pflegebedürftige der Pflegerade 2 - 5 künftig einen Leistungszuschlag, der sich an der Aufenthaltsdauer der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner orientiert. Durch den Leistungszuschlag verringert sich der jeweilige persönliche Eigenanteil der Pflegekosten. Er steigt mit der Dauer der Pflege um
Wichtig zu wissen ist, dass NUR der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten von der Pflegekasse übernommen wird. Anfallende Kosten für Unterkunft, Pflege und Investitionskosten sind durch die Heimbewohner weiterhin selbst zu tragen.
Eine höhere Unterstützung erhalten auch Menschen, die zuhause ambulant versorgt oder von Angehörigen gepflegt werden. Zum 1. Januar 2022 wurden die Beträge für Pflegesachleistungen angehoben. Die Pflegesachleistungen wurden um je fünf Prozent gesteigert. Seit Januar 2022 gibt es für:
Diese wurden um 10 % von
Mit Mitteln der Verhinderungspflege stehen dann bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung (§ 42 Abs. 2 SGB XI).
Die bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus wird als neue Leistung eingeführt. Ein Anspruch entsteht, wenn unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach SGB XI nicht oder nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.
Und hier eine Zusammenfassung:
Zum Download