Tagespflege
Tagespflege ist die Pflege und Betreuung in einer teilstationären Einrichtung, wo die Besucher Geborgenheit, familiäre Atmosphäre, viele Gleichgesinnte und Lebensfreude finden. Zahlreiche Aktivitäten lassen keine Langeweile aufkommen.
Tagespflege ist die Pflege und Betreuung in einer teilstationären Einrichtung, wo die Besucher Geborgenheit, familiäre Atmosphäre, viele Gleichgesinnte und Lebensfreude finden. Zahlreiche Aktivitäten lassen keine Langeweile aufkommen.
Unser Seniorenwohnen bietet Ihnen so viel Selbstständigkeit wie möglich und so viel Unterstützung wie nötig.
Den Wunsch selbstbestimmt und mit Sicherheit in den eigenen vier Wänden zu leben haben viele Menschen, vor allem Ältere, Hilfe- und Pflegebedürftige. Ihre gewohnte Umgebung ist ihnen in langen Jahren ans Herz gewachsen.
Unsere stationären Pflegeeinrichtungen in Gorbitz und Leubnitz bieten ein Wohn- und Pflegeangebot für Menschen mit einem stationären Pflege - und Betreuungsbedarf.
Wir beraten und begleiten Sie in allen denkbaren Fragen im Zusammenhang mit dem Älterwerden und unterstützen Sie dabei, diese Lebensphase in Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu gestalten.
Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei der Betreuung und Pflege Daheim. Umfang und Anzahl der Hausbesuche wird ganz auf Ihren Bedarf zugeschnitten.
Die ambulanten Dienste Hochland befinden sich im Stadtteil Bühlau an der Bautzner Landstraße in ländlicher Lage. Die umliegenden Versorgungsgebiete können von dort aus gut erreicht werden.
Unsere Begegnungsstätte befindet sich in Dresden Südhöhe. Informieren Sie sich über unser vielfältiges Programm für Seniorinnen und Senioren.
Wöchentlich treffen sich im LeubenTreff nicht nur Senioren und Seniorinnen sondern auch jüngere Besucher zu sportlichen und kreativen Aktivitäten. Auch Bücherwürmer und Leseratten können sich in unserer Buchausleihe wohlfühlen.
Für Fragen und Informationen
E-Mail: essen@volkssoli-dresden.de
Telefon: 0351 / 50 10 - 134 oder -119
Seit Januar 2022 sollen Pflegebedürftige bessergestellt werden, so der Beschluss des Bundestages vom Juni 2021. Damit Sie und Ihre Angehörigen wissen, welche Regelungen nun in Kraft getreten sind, haben wir hier einen Überblick für Sie zusammengestellt.
Zur Finanzierung der Heimplatzkosten für die vollstationäre Pflege erhalten Pflegebedürftige der Pflegerade 2 - 5 künftig einen Leistungszuschlag, der sich an der Aufenthaltsdauer der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner orientiert. Durch den Leistungszuschlag verringert sich der jeweilige persönliche Eigenanteil der Pflegekosten. Er steigt mit der Dauer der Pflege um
Wichtig zu wissen ist, dass NUR der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten von der Pflegekasse übernommen wird. Anfallende Kosten für Unterkunft, Pflege und Investitionskosten sind durch die Heimbewohner weiterhin selbst zu tragen.
Eine höhere Unterstützung erhalten auch Menschen, die zuhause ambulant versorgt oder von Angehörigen gepflegt werden. Zum 1. Januar 2022 wurden die Beträge für Pflegesachleistungen angehoben. Die Pflegesachleistungen wurden um je fünf Prozent gesteigert. Seit Januar 2022 gibt es für:
Diese wurden um 10 % von
Mit Mitteln der Verhinderungspflege stehen dann bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung (§ 42 Abs. 2 SGB XI).
Die bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus wird als neue Leistung eingeführt. Ein Anspruch entsteht, wenn unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach SGB XI nicht oder nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.
Und hier eine Zusammenfassung:
Zum Download