Vorsorgevollmacht unser tipp

Unser Tipp: Sichern Sie sich mit einer Vorsorgevollmacht im Falle einer Handlungsunfähigkeit ab!

Wir fragten Philipp Rösch, Sozialarbeiter im Begegnungs- und Beratungszentrum Trachenberge und "Nürnberger Ei" der Volkssolidarität Dresden:

Herr Rösch, eine Vorsorgevollmacht sichert eine Person ab, die entscheidungs- und handlungsunfähig ist. Kann nicht meine Familie entscheiden?

  • Nein, auch die nahen Angehörigen benötigen Ihre Erklärung in Form einer Vorsorgevollmacht um bei Bedarf für Sie handeln zu können.

Wer kann bevollmächtigt werden?

  • Es können alle natürlichen Personen als Bevollmächtigte gewählt werden (Angehörige, Bekannte, Nachbarn…). Beachten Sie, dass Sie zur bevollmächtigten Person ein unbedingtes und uneingeschränktes Vertrauen haben sollten. Sprechen Sie im Vorfeld über die Inhalte der Vorsorgevollmacht mit den Beteiligten.
  • Haben Sie niemanden, der dafür in Frage kommt, gibt es die Möglichkeit eine Betreuungsverfügung zu verfassen. Hier können Sie Wünsche bezüglich der Betreuungsperson und Umsetzung der Betreuung festlegen sowie Personen von der Betreuung explizit ausschließen. Der entscheidende Unterschied zur Vorsorgevollmacht besteht darin, dass der Einsatz einer Betreuung vom Betreuungsgericht entschieden wird und der Betreuer dem Gericht gegenüber rechenschaftspflichtig ist.

Was beinhaltet die Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist in Aufgabenbereiche unterteilt, zu denen Sie Festlegungen treffen z.B.:

  • Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
  • Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
  • Behördenangelegenheiten
  • Vermögenssorge*
  • Post- und Fremdenverkehr
  • Vertretung vor Gericht,

* Achtung: um Bankangelegenheiten erledigen zu können benötigt die bevollmächtigte Person eine zusätzliche Konto- / Depotvollmacht der Bank oder Sparkasse.

Gibt es Formvorschriften zu beachten?

  • Die Vorsorgevollmacht ist schriftlich zu verfassen. Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift der vollmachtgebenden und der bevollmächtigten Person. Zur Bekräftigung des eigenen Willens kann die Vorsorgevollmacht regelmäßig durch weitere Unterschriften aktualisiert werden (Empfehlung: aller zwei Jahre).
  • Formulare stellt unter anderem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zur Verfügung*. Vordrucke und weitere Informationen finden Sie selbstverständlich auch bei uns.
  • Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, aber ratsam bei hohen Vermögenswerten und Wohneigentum.

Wo soll ich die Vorsorgevollmacht aufbewahren?

  • Sie sollten die Vorsorgevollmacht an einem sicheren aufbewahren und dafür sorgen, dass die bevollmächtigte Person diesen Ort kennt und jederzeit Zugriff darauf hat. Denn diese ist nur mit dem Original handlungsfähig.
  • Sie können Ihre Vollmacht (sowie Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung) außerdem gegen eine Gebühr bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.

Gilt die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus?

  • Das können Sie selber festlegen. Es empfiehlt sich, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gültig bleibt. So kann die Abwicklung des Nachlasses erleichtert werden.

Wie kann ich weitere Vorsorge treffen?

Mit folgenden Dokumenten können Sie weitere Vorsorge treffen:

  • Patientenverfügung (medizinische Vorsorge, für den Fall, dass Sie nicht mehr einwilligungsfähig sein sollten),
  • der Betreuungsverfügung (wenn keine Vertrauensperson eine Vollmacht übernehmen möchte/kann),
  • Bestattungsvorsorge (Festlegungen und Vertrag mit Bestattungsunternehmen)
  • Testament (regelt den Nachlass im Falle des Todes)

Wir danken für das Gespräch.

Sie haben weitere Fragen? Dann senden Sie uns diese bitte an info@volkssoli-dresden.de bzw. wenden Sie sich direkt an unsere Beratungsstellen.

 

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