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Laubegast

Im Haus befinden sich eine Tagespflege (erreichbar vom Laubergaster Ufer sowie auch von der Österreicher Straße aus), das Büro unserer Pflegeberaterin und der Alltags- und Seniorenbetreuung. 

Tagespflege

Tagespflege ist die Pflege und Betreuung in einer teilstationären Einrichtung, wo die Besucher Geborgenheit, familiäre Atmosphäre, viele Gleichgesinnte und Lebensfreude finden. Zahlreiche Aktivitäten lassen keine Langeweile aufkommen.

Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege Gorbitz

Unsere stationäre Senioren-Einrichtung Wohnen mit Pflege, Wohnen mit Betreuung und Kurzzeitpflege sowie betreute Wohnungen in Dresden Gorbitz

Unser Pflegeheim in Dresden Gorbitz

Begegnungsstätten

Unsere Begegnungsstätten in Dresden

Orte der Kommunikation, Weiterbildung, Beratung und Fitness

18Jan

Informationsveranstaltung zum Schülerprojekt "Nachbarschaftstreff von Jung und Alt" im Michelangelo in Zschertnitz

Donnerstag, 18. Januar 2024 -
13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

26Jan

Stelzer-Trio im Konzert mit Gast: Bernd Kleinow (bluesharp)

Freitag, 26. Januar 2024 -
19:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Haushaltshilfe

Sie suchen eine kompetente Haushaltshilfe, die Ihnen den Alltag erleichtert und Sie bei den täglichen Hausarbeiten unterstützt?

Essen auf Rädern

Unser tägliches Menü für Dresdner Seniorinnen und Senioren - Lieferdienst "Essen auf Rädern"

Unser Lieferdienst "Essen auf Rädern" bietet abwechslungsreiche und gesunde Kost an 365 Tagen im Jahr

Kurzzeitpflege

Unsere Kurzzeit- und VerhinKurzzeitpflege bietet Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige

22Mar

Bunter Ostermarkt in Laubegast für Jung und Alt

Freitag, 22. März 2024 -
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

23Mar

Erst backen dann naschen - Am Samstag zum Kaffeeplausch ins Nürnberger Ei

Samstag, 23. März 2024 -
10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

24May

Liebesgrüße an Lehár: Eine musikalisch-literarische Hommage

Freitag, 24. Mai 2024 -
19:00 Uhr bis 20:45 Uhr

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Leistungen

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Pflegeberatung

Pflegeberatung

Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig Beratung einzuholen, bevor der Pflegefall eintritt. Oft sind es die kleinen Hilfen, die Erleichterung bringen wie zum Beispiel ein warmes Mittagessen, das nach Hause geliefert wird oder Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung.

Neben diesen Hilfen informiert unser Pflegeberater vor allem über mögliche Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie über Sozialleistungen. Durch die Beratung zur Antragstellung können zustehende Leistungen gesichert werden.

Hinweis
Für Pflegebedürftige ist ein Beratungsbesuch bei Bezug von Pflegegeld verpflichtend:
Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Zudem haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 (die Pflegegeld beziehen) und alle Pflegebedürftigen mit Sach- und Kombinationsleistungen 2 mal jährlich Anspruch auf Pflegeberatung.

Die Kosten für die Beratungsbesuche bei Pflegegrad 1 bis 5 übernimmt die Pflegekasse.


Zusätzlich zu diesen Hausbesuchen können Sie einen Termin mit unserem Pflegeberater vereinbaren. Er unterstützt Sie bei der Antragstellung des Pflegegrades und dem Begutachtungstermin, beim Schriftverkehr mit Kassen und Behörden, bei der Besorgung von Hilfsmitteln und der Auswahl weiterer notwendiger Hilfsangebote. Dieser Besuch ist kostenpflichtig.
 

Wer kann Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

  • Menschen, denen es schwer fällt, ihren Alltag allein zu bewältigen
  • Menschen, die zur Wiedererlangung  ihrer Selbstständigkeit auf Hilfe im pflegerischen Bereich angewiesen sind
  • pflegende Angehörige, die auf der Suche nach Unterstützung sind


Beratungsthemen

  • Erfassung des Hilfebedarfes und Einschätzung, ob der richtige Pflegegrad vorliegt
  • Beratung zu Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Kombinationsleistungen sowie zu Verhinderungspflege, Kurzzeit-, Tagespflege sowie vollstationäre Pflege
  • Pflegehilfsmittel, Pflegeverbrauchsmittel
  • Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Pflegekurse, Pflegezeit, Sicherung der Pflegeperson
  • Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
  • Leistungsansprüche aus der Krankenversicherung nach SGB V, Zuzahlungsbefreiung
  • Antragstellung über Verordnung häuslicher Krankenpflege
  • Prüfung sozialrechtlicher Ansprüche
  • Selbsthilfe der Pflegeperson wie rückenschonendes Arbeiten, Transfertechniken und Gesundheitsberatung
  • Information zu Leistungen und Leistungsvermittlung