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Seniorenwohnen

Unser Seniorenwohnen bietet Ihnen so viel Selbstständigkeit wie möglich und so viel Unterstützung wie nötig.

Alltagsbegleitung

Unsere ehrenamtlichen Alltagsbegleiter helfen stadtweit Senioren ohne Pflegegrad kostenfrei

Sie brauchen Unterstützung bei den alltäglichen Dingen des Lebens? Wir sind für Sie da!

Stationäre Pflegeeinrichtungen

Unsere stationären Pflegeeinrichtungen in Gorbitz und Leubnitz bieten ein Wohn- und Pflegeangebot für Menschen mit einem stationären Pflege - und Betreuungsbedarf. 

Ambulante Dienste Hochland

Die ambulanten Dienste Hochland befinden sich im Stadtteil Bühlau an der Bautzner Landstraße in ländlicher Lage. Die umliegenden Versorgungsgebiete können von dort aus gut erreicht werden.
 

Kultur und Reisen

Lebenslanges Lernen in Gemeinschaft, verbunden mit erinnerswerten Erlebnisreisen, dafür stehen unsere Kultur- und Reiseangebote im Verein. Die Angebote bieten wir in Kooperation mit Eberhardt Travel und Becker-Strelitz-Reisen an.

 

Begegnungs- und Beratungszentrum Trachenberge

Besuchen Sie die älteste Einrichtung der Volkssolidarität Dresden e.V. Sie wurde am 1. Februar 1958 als Klub der Volkssolidarität eröffnet und im Jahr 1997 komplett saniert sowie behindertengerecht ausgestattet.

Mitgliedschaft

Die Volkssolidarität Dresden ist einer der größten Sozial- und Wohlfahrtsverbände in unserer sächsischen Landeshauptstadt.

09Sep

Grands und Trümpfe im Amadeus

Montag, 9. September 2019 -
12:00 Uhr bis 17:00 Uhr

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Leistungen

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Pflegeberatung

Pflegeberatung

Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig Beratung einzuholen, bevor der Pflegefall eintritt. Oft sind es die kleinen Hilfen, die Erleichterung bringen wie zum Beispiel ein warmes Mittagessen, das nach Hause geliefert wird oder Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung.

Neben diesen Hilfen informiert unser Pflegeberater vor allem über mögliche Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie über Sozialleistungen. Durch die Beratung zur Antragstellung können zustehende Leistungen gesichert werden.

Hinweis
Für Pflegebedürftige ist ein Beratungsbesuch bei Bezug von Pflegegeld verpflichtend:
Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Zudem haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 (die Pflegegeld beziehen) und alle Pflegebedürftigen mit Sach- und Kombinationsleistungen 2 mal jährlich Anspruch auf Pflegeberatung.

Die Kosten für die Beratungsbesuche bei Pflegegrad 1 bis 5 übernimmt die Pflegekasse.


Zusätzlich zu diesen Hausbesuchen können Sie einen Termin mit unserem Pflegeberater vereinbaren. Er unterstützt Sie bei der Antragstellung des Pflegegrades und dem Begutachtungstermin, beim Schriftverkehr mit Kassen und Behörden, bei der Besorgung von Hilfsmitteln und der Auswahl weiterer notwendiger Hilfsangebote. Dieser Besuch ist kostenpflichtig.
 

Wer kann Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

  • Menschen, denen es schwer fällt, ihren Alltag allein zu bewältigen
  • Menschen, die zur Wiedererlangung  ihrer Selbstständigkeit auf Hilfe im pflegerischen Bereich angewiesen sind
  • pflegende Angehörige, die auf der Suche nach Unterstützung sind


Beratungsthemen

  • Erfassung des Hilfebedarfes und Einschätzung, ob der richtige Pflegegrad vorliegt
  • Beratung zu Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Kombinationsleistungen sowie zu Verhinderungspflege, Kurzzeit-, Tagespflege sowie vollstationäre Pflege
  • Pflegehilfsmittel, Pflegeverbrauchsmittel
  • Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Pflegekurse, Pflegezeit, Sicherung der Pflegeperson
  • Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
  • Leistungsansprüche aus der Krankenversicherung nach SGB V, Zuzahlungsbefreiung
  • Antragstellung über Verordnung häuslicher Krankenpflege
  • Prüfung sozialrechtlicher Ansprüche
  • Selbsthilfe der Pflegeperson wie rückenschonendes Arbeiten, Transfertechniken und Gesundheitsberatung
  • Information zu Leistungen und Leistungsvermittlung