Tagespflege
Tagespflege ist die Pflege und Betreuung in einer teilstationären Einrichtung, wo die Besucher Geborgenheit, familiäre Atmosphäre, viele Gleichgesinnte und Lebensfreude finden. Zahlreiche Aktivitäten lassen keine Langeweile aufkommen.
Tagespflege ist die Pflege und Betreuung in einer teilstationären Einrichtung, wo die Besucher Geborgenheit, familiäre Atmosphäre, viele Gleichgesinnte und Lebensfreude finden. Zahlreiche Aktivitäten lassen keine Langeweile aufkommen.
Unser Seniorenwohnen bietet Ihnen so viel Selbstständigkeit wie möglich und so viel Unterstützung wie nötig.
Den Wunsch selbstbestimmt und mit Sicherheit in den eigenen vier Wänden zu leben haben viele Menschen, vor allem Ältere, Hilfe- und Pflegebedürftige. Ihre gewohnte Umgebung ist ihnen in langen Jahren ans Herz gewachsen.
Unsere stationären Pflegeeinrichtungen in Gorbitz und Leubnitz bieten ein Wohn- und Pflegeangebot für Menschen mit einem stationären Pflege - und Betreuungsbedarf.
Wir beraten und begleiten Sie in allen denkbaren Fragen im Zusammenhang mit dem Älterwerden und unterstützen Sie dabei, diese Lebensphase in Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu gestalten.
Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei der Betreuung und Pflege Daheim. Umfang und Anzahl der Hausbesuche wird ganz auf Ihren Bedarf zugeschnitten.
Die ambulanten Dienste Hochland befinden sich im Stadtteil Bühlau an der Bautzner Landstraße in ländlicher Lage. Die umliegenden Versorgungsgebiete können von dort aus gut erreicht werden.
Neben der stationären Pflegeeinrichtung mit 78 Plätzen auf drei Etagen befinden sich in unserem Gebäude in Leubnitz noch 5 Seniorenwohnungen. Die aktuelle Corona-Situation erfordert eine neue Besucherregelung.
Unsere Begegnungsstätte ist Treffpunkt und bietet neben verschiedenen Zirkeln und Kursen auch Informationsveranstaltungen, Lesungen und Vorträge.
Schwerpunktmäßig bieten wir für Menschen, die Hilfe, Beistand, Unterstützung und Begleitung in ihrer jeweiligen Lebenssituation benötigen, individuelle Beratung.
Unsere Begegnungsstätte befindet sich in Dresden Südhöhe. Informieren Sie sich über unser vielfältiges Programm für Seniorinnen und Senioren.
Wöchentlich treffen sich im LeubenTreff nicht nur Senioren und Seniorinnen sondern auch jüngere Besucher zu sportlichen und kreativen Aktivitäten. Auch Bücherwürmer und Leseratten können sich in unserer Buchausleihe wohlfühlen.
Für Fragen und Informationen
E-Mail: essen@volkssoli-dresden.de
Telefon: 0351 / 50 10 - 134 oder -119
Grundsätzlich sollte jeder, der über ein geringes Einkommen verfügt, den Anspruch auf das Wohngeld PLUS prüfen. Insbesondere Seniorinnen und Senioren sind davon betroffen, sodass gerade in unseren fünf Begegnungs- und Beratungszentren, die durch das Sozialamt der SLandeshauptstadt Dresden gefördert werden, viele Fragen eingehen.
Die zum Jahresanfang 2023 in Kraft getretenen Änderungen beim Wohngeld führen zu einem umfangreicheren Nachfrageverhalten. Lassen Sie uns das Thema näher beleuchten.
Zum 1. Januar 2023 erfolgte eine Reform des Wohngeldes, denn erstmalig werden nun u.a. Heizkosten bezuschusst. Dies erfolgt über pauschale Beträge. Zusammen mit beispielsweise höheren Einkommensobergrenzen ist damit ein erweiterter Kreis anspruchsberechtigt. Auch der Freibetrag bei Vorliegen von mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten kann zu einem Anspruch führen. Übrigens, auch Heimbewohner können das Wohngeld PLUS beantragen.
Dieses wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete, zu den Kosten im Pflegeheim oder als Lastenzuschuss bei selbstgenutzten Wohneigentum geleistet. Wohngeld ist eine nachrangige Leistung. Vorrang hat zum Beispiel Grundsicherung. Die Höhe des Wohngeldes ist unter anderem vom Einkommen in Abhängigkeit von der Anzahl der Haushaltsangehörigen abhängig. Ebenso ist die Höhe der Miete wichtig. Abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder gibt es sowohl eine Mietobergrenze als auch eine Einkommensgrenze.
Hier fließen beispielsweise die verschiedenen Renteneinkommen, aber auch Kapitalerträge über 100 €uro ein. Nicht mitgerechnet werden bestimmte Einnahmen wie das Pflegegeld oder Blindengeld. Bei Anspruch auf Wohngeld ist ein Vermögen bei Alleinstehenden bis zu 60.000 €uro und bei zwei Personen bis zu 90.0000 Euro kein Ausschlussgrund. Wohngeld wird ab dem Monat der Antragsstellung und in der Regel für ein Jahr gewährt. Neu ist die Möglichkeit einer Bewilligung für bis zu 18 Monate. Danach ist ein Weiterleistungsantrag zu stellen. Mit der Bewilligung von Wohngeld können in Dresden Leistungen des separat zu beantragenden Dresden-Passes in Anspruch genommen werden.
Detaillierte Informationen zum Wohngeld finden Sie unter anderem auf der Homepage der Landeshauptstadt Dresden (www.dresden.de/wohngeld). Hier können Sie auch Ihren Online-Antrag stellen. https://eforms.dresden.de/intelliform/forms/dresden/50_sozialamt/50_sozialamt/50_041_wohngeld/index
Lesen Sie hier das Merkblatt "Wohngeld PLUS" der Landeshauptstadt Dresden zu Personen in Rente und Pflegeheimen.
Auch wir helfen Ihnen gern weiter, bieten Ihnen Unterstützung bei der Beantragung oder beim Ausfüllen der Formulare. Sprechen Sie uns an.
Telefon: 0351/47 19 366
E-Mail: goebel@volkssoli-dresden.de
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch 13-15 Uhr
Freitag 9-11 Uhr
Zum Wohngeldrechner klicken Sie bitte hier!