Im Haus befindent sich eine Tagespflege (erreichbar vom Laubergaster Ufer sowie auch von der Österreicher Straße aus).
Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei der Betreuung und Pflege Daheim. Umfang und Anzahl der Hausbesuche wird ganz auf Ihren Bedarf zugeschnitten.
„Kaffeeklatsch mit Gräfin Cosel“
Wir beraten und begleiten Sie in allen denkbaren Fragen im Zusammenhang mit dem Älterwerden und unterstützen Sie dabei, diese Lebensphase in Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu gestalten.
befindet sich seit 1982 direkt am Zentrum "Nürnberger Ei". Neben vielen aktivierenden und kulturellen Angeboten liegt der Schwerpunkt dieser Einrichtung in der sozialen Beratung.
Wir begleiten, beraten und unterstützen.
Wir laden Sie herzlich in unser neues Begegnungs- und Beratungszentrum ein.
Unser Senioren-Pflegeheim in Dresden Leubnitz
Schwerpunktmäßig bieten wir für Menschen, die Hilfe, Beistand, Unterstützung und Begleitung in ihrer jeweiligen Lebenssituation benötigen, individuelle Beratung.
Besuchen Sie die älteste Einrichtung der Volkssolidarität Dresden e.V. Sie wurde am 1. Februar 1958 als Klub der Volkssolidarität eröffnet und im Jahr 1997 komplett saniert sowie behindertengerecht ausgestattet.
Unter dem Motto „Zukunft mit Tradition“ halten wir für Sie ein umfangreiches Angebot bereit.
Unsere Begegnungsstätte befindet sich in Dresden Südhöhe. Informieren Sie sich über unser vielfältiges Programm für Seniorinnen und Senioren.
Die Begegnungsstätte Friedrichstadt liegt nahezu mitten im Stadtzentrum und lädt zu Austausch, Spiel, Spaß und Unterhaltung ein.
Tagespflege ist die Pflege und Betreuung in einer teilstationären Einrichtung, wo die Besucher Geborgenheit, familiäre Atmosphäre, viele Gleichgesinnte und Lebensfreude finden. Zahlreiche Aktivitäten lassen keine Langeweile aufkommen.
Die Pflegebranche ist in Bewegung und hat in den vergangenen Jahren viele Veränderungen durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen erlebt. Die aktuelle große Reform, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), bringt den Versicherten auch im Jahr 2024 einige Neuerungen. Schon seit 2023 ist PUEG in Kraft. Mit dem Gesetz sollen in mehreren Schritten einige der drängenden Herausforderungen in der Pflege angegangen werden.
So stieg ab 1. Juli 2023 der allgemeine Beitragssatz zur Finanzierung der Pflegeversicherung von 3,05 auf 3,4 Prozent. Neu ist, dass der Beitragssatz nach der Anzahl der Kinder differenziert wird und kinderlose Personen einen höheren Beitrag zahlen, als Menschen mit einem Kind oder mehreren Kindern. Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wurde die Möglichkeit der telefonischen Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt. Diese telefonische Variante der Pflegebegutachtung wurde während der Corona-Pandemie stark genutzt und hat sich bewährt.
Seit dem 1. Oktober 2023 gelten darüber hinaus neue und transparentere Regelungen zum Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und zur Einordnung in die Pflegegrade. Halten die Kassen bzw. die Fristen nicht ein, an die sie hinsichtlich der Entscheidung über einen Pflegegrad gebunden sind, müssen sie unter bestimmten Umständen 70 € für jede Woche der Fristüberschreitung an die versicherte Person zahlen.
Hier sehen Sie im Überblick, welche Änderungen Sie erwarten:
Quelle und weitere Infos:
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-
leistungen/die-pflegereform-2023-das-aendert-sich-63628