Unser Seniorenwohnen bietet Ihnen so viel Selbstständigkeit wie möglich und so viel Unterstützung wie nötig.
Unsere stationären Pflegeeinrichtungen in Gorbitz und Leubnitz bieten ein Wohn- und Pflegeangebot für Menschen mit einem stationären Pflege - und Betreuungsbedarf.
Die ambulanten Dienste Hochland befinden sich im Stadtteil Bühlau an der Bautzner Landstraße in ländlicher Lage. Die umliegenden Versorgungsgebiete können von dort aus gut erreicht werden.
Lebenslanges Lernen in Gemeinschaft, verbunden mit erinnerswerten Erlebnisreisen, dafür stehen unsere Kultur- und Reiseangebote im Verein. Die Angebote bieten wir in Kooperation mit Eberhardt Travel und Becker-Strelitz-Reisen an.
Die Volkssolidarität Dresden ist einer der größten Sozial- und Wohlfahrtsverbände in unserer sächsischen Landeshauptstadt.
Der Umbau des ehemaligen Altenheimes der Volkssolidarität Dresden zu 48 modern ausgestatteten und barrierefreien Seniorenwohnungen zeigt beispielhaft die sich verändernden Lebensgewohnheiten von Senioren.
Unser Haus wurde 1998 eröffnet und befindet sich in zentraler Lage des Stadtteiles Trachenberge. Neben den ambulanten Diensten Nord bieten wir vor Ort auch eine Tagespflege und Seniorenwohnen.
Unsere stationäre Senioren-Einrichtung Wohnen mit Pflege, Wohnen mit Betreuung und Kurzzeitpflege sowie betreute Wohnungen in Dresden Gorbitz
Unser Pflegeheim in Dresden Gorbitz
Den Wunsch selbstbestimmt und mit Sicherheit in den eigenen vier Wänden zu leben haben viele Menschen, vor allem Ältere, Hilfe- und Pflegebedürftige. Ihre gewohnte Umgebung ist ihnen in langen Jahren ans Herz gewachsen.
Im Haus befindent sich eine Tagespflege (erreichbar vom Laubergaster Ufer sowie auch von der Österreicher Straße aus).
Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei der Betreuung und Pflege Daheim. Umfang und Anzahl der Hausbesuche wird ganz auf Ihren Bedarf zugeschnitten.
Die Pflegebranche ist in Bewegung und hat in den vergangenen Jahren viele Veränderungen durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen erlebt. Die aktuelle große Reform, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), bringt den Versicherten auch im Jahr 2024 einige Neuerungen. Schon seit 2023 ist PUEG in Kraft. Mit dem Gesetz sollen in mehreren Schritten einige der drängenden Herausforderungen in der Pflege angegangen werden.
So stieg ab 1. Juli 2023 der allgemeine Beitragssatz zur Finanzierung der Pflegeversicherung von 3,05 auf 3,4 Prozent. Neu ist, dass der Beitragssatz nach der Anzahl der Kinder differenziert wird und kinderlose Personen einen höheren Beitrag zahlen, als Menschen mit einem Kind oder mehreren Kindern. Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wurde die Möglichkeit der telefonischen Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt. Diese telefonische Variante der Pflegebegutachtung wurde während der Corona-Pandemie stark genutzt und hat sich bewährt.
Seit dem 1. Oktober 2023 gelten darüber hinaus neue und transparentere Regelungen zum Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und zur Einordnung in die Pflegegrade. Halten die Kassen bzw. die Fristen nicht ein, an die sie hinsichtlich der Entscheidung über einen Pflegegrad gebunden sind, müssen sie unter bestimmten Umständen 70 € für jede Woche der Fristüberschreitung an die versicherte Person zahlen.
Hier sehen Sie im Überblick, welche Änderungen Sie erwarten:
Quelle und weitere Infos:
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-
leistungen/die-pflegereform-2023-das-aendert-sich-63628