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02Sep

Senioren-Rechte

Montag, 2. September 2019 - 16:30 Uhr

19Jun

Reden über Pieschen

Mittwoch, 19. Juni 2019 -
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

01Aug

Tanzen in Trachenberge

Donnerstag, 1. August 2019 -
14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Am ersten Donnerstag und dritten Samstag im Monat wird in netter Gesellschaft und bei guter Musik das Tanzbein geschwungen.

23Jun

Sonntags allein muss nicht sein

Sonntag, 23. Juni 2019 - 14:00 Uhr

13May

Leselampe mit Christine Conrad

Montag, 13. Mai 2019 - 14:30 Uhr

 Unter der Leselampe verspricht Christine Conrad „Die Welt wird schöner mit jedem Tag".

24Jun

Erzählcafé

Montag, 24. Juni 2019 - 14:30 Uhr

Erzählcafé mit Wolfgang Quinger: "Barcelona - Schiffsmodelle von Dali, dem Architekten".

14Jun

Gesprächsrunde für ältere Kraftfahrer

Freitag, 14. Juni 2019 - 9:30 Uhr

Zur Gesprächsrunde für ältere Kraftfahrer lädt Roland Rosenkranz.

09May

Informationsveranstaltung Soziales

Donnerstag, 9. Mai 2019 - 14:30 Uhr

13Feb

Singend den Tag begrüßen

Mittwoch, 13. Februar 2019 - 10:00 Uhr

04Mar

Grands und Trümpfe

Montag, 4. März 2019 -
11:45 Uhr bis 17:00 Uhr

Zum offenen Skatturnier wird nach der Altenburger Skatregel ohne Contra und Re gespielt.

Treff ist 11:45 Uhr, Turnierbeginn 12 Uhr.

16May

Schnupperstunde Qi Gong für Frauen

Donnerstag, 16. Mai 2019 -
10:00 Uhr bis 11:15 Uhr

18Sep

Plauder-Frühstück

Mittwoch, 18. September 2019 - 8:30 Uhr

19Sep

"Darf ich bitten?"

Donnerstag, 19. September 2019 -
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

29Jan

Im Konzert: Chor vom LeubenTreff

Dienstag, 29. Januar 2019 - 14:00 Uhr

13Feb

Lese- und Erzählcafé zum 13. Februar

Mittwoch, 13. Februar 2019 - 14:00 Uhr

18Feb

Es ist kein WITZ...

Montag, 18. Februar 2019 - 9:00 Uhr

24Feb

Wir laden ein zum Sonntagscafé

Sonntag, 24. Februar 2019 - 14:00 Uhr

05Mar

Schürzenball

Dienstag, 5. März 2019 - 14:00 Uhr

10Mar

Plauderstunde am Sonntag

Sonntag, 10. März 2019 - 13:00 Uhr

05Mar

Faschingstanz

Dienstag, 5. März 2019 - 14:00 Uhr

Faschingstanz und Überraschungen mit Volker Bormann

30Apr

Informationsveranstaltung Gesundheit

Dienstag, 30. April 2019 -
14:30 Uhr bis 15:30 Uhr

"Sprache und sprechen - auch im Alter wichtig!" - Teil 2 mit Logopädin Heidrun Themel und praktischen Beispielen.

14Mar

Frauentagsveranstaltung

Donnerstag, 14. März 2019 - 14:00 Uhr

Frauentagsveranstaltung inkl. Kaffeetrinken - musikalisch umrahmt von Anna Piontkowsky und Mitwirkenden.

25Mar

Erzählcafé

Montag, 25. März 2019 - 14:00 Uhr

20Jun

Kleine Wanderung

Donnerstag, 20. Juni 2019 - 13:30 Uhr

Kleine Wanderung mit Sigrid Theumer "Vom Neustädter Markt zum Rosengarten".

Treff ist 13:30 Uhr am Goldenen Reiter.

26Jun

Zwischen blauen Stränden und wundervoller Architektur

Mittwoch, 26. Juni 2019 - 14:45 Uhr

13Mar

Stadtspaziergang

Mittwoch, 13. März 2019 - 13:30 Uhr

Zum ersten Stadtspaziergang 2019 spazieren wir von Altklotzsche nach Hellerau.

27Mar

Wanderung nach Brand

Mittwoch, 27. März 2019 - 8:15 Uhr

Die erste Wanderung 2019 führt von Hohenstein nach Brand und zurück. Gewandert werden etwa 7 Kilometer mit Wanderleiter Herrn Schaffrath. 

27Mar

Im Konzert: Chor vom LeubenTreff

Mittwoch, 27. März 2019 - 14:00 Uhr

28Aug

Verkehrsteilnehmerschulung "Sicher mobil"

Mittwoch, 28. August 2019 -
9:30 Uhr bis 11:00 Uhr

11Apr

Marokko, die Perle des Orients

Donnerstag, 11. April 2019 - 15:00 Uhr

04Sep

Wir spazieren entlang der Elbschlösser

Mittwoch, 4. September 2019 - 13:30 Uhr

Das Seniorenzentrum Amadeus lädt zu einem Stadt-Spaziergang entlang der Elbschlösser ein.

11Sep

Wandern zur Götzinger Höhe

Mittwoch, 11. September 2019 - 8:00 Uhr

24Apr

Und wieder blüht der Flieder

Mittwoch, 24. April 2019 - 15:00 Uhr

04Apr

Dresden ambivalente Zeitgeschichte

Donnerstag, 4. April 2019 - 14:00 Uhr

06Jun

Eine Thailandreise

Donnerstag, 6. Juni 2019 - 14:00 Uhr

Auf "Eine Thailandreise von Bangkok in den Norden des Landes" nimmt Sie Frau Dr. Hauffe in ihrem Vortrag mit.

02Apr

Vorgestellt: Zarah Leander

Dienstag, 2. April 2019 -
14:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Die Filmschauspielerin Zarah Leander - vorgestellt von Horst Müller.

18Jun

Klubcafé

Dienstag, 18. Juni 2019 - 14:00 Uhr

18Sep

Buchlesung mit Frau Büchter

Mittwoch, 18. September 2019 - 14:00 Uhr

Diesmal erwarten Sie Herbstgeschichten von Rosamunde Pilcher.

Bereits ab 13:30 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen.
 

10Apr

Heilkraft der Farben

Mittwoch, 10. April 2019 - 14:00 Uhr

Mehr über die Heilkraft der Farben erfahren Sie im Vortrag von Frau Heiny.

17Apr

Ostern im "Michelangelo"

Mittwoch, 17. April 2019 -
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Frau Rose führt mit Gedichten, Geschichten und Liedern durch die österliche Stunde.

Bereits ab 13:30 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen.

24Apr

Die schönsten Musicals

Mittwoch, 24. April 2019 -
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Frau Lahmann ist mit dem zweiten Teil der schönsten Musicals zu Gast.

Bereits ab 13:30 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen.

08May

Ausstellungseröffnung "Berühmt und behindert"

Mittwoch, 8. Mai 2019 - 13:30 Uhr

22Jun

"Tag der offenen Tür" im Michelangelo

Samstag, 22. Juni 2019 -
10:00 Uhr bis 15:00 Uhr

16May

Schnupperkurs "Fit am Vormittag"

Donnerstag, 16. Mai 2019 -
11:00 Uhr bis 12:00 Uhr

09May

Neu im Michelangelo: Klöppelkurs

Donnerstag, 9. Mai 2019 -
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

16May

Plaudertreff am Donnerstag

Donnerstag, 16. Mai 2019 -
13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Jeden Donnerstag können Sie sich in der Zeit von 13:30 Uhr bis 15 Uhr mit Leuten treffen, Kaffee trinken und nach Lust und Laune plaudern.

11Apr

Vernissage und offenes Atelier

Donnerstag, 11. April 2019 -
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

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Viele Gerichtsverfahren im Sozialrecht erfordern ärztliches Fachwissen. Dieses medizinische Expertenwissen haben Ärztinnen und Ärzte, die vom Gericht als Sachverständige beauftragt werden. Das gilt auch für Gerichtsverfahren im Recht der Schwerbehinderung.

Ein Verfahren landete sogar beim höchsten deutschen Sozialgericht (Bundessozialgericht). Der Kläger war mit der Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB) von 50 auf 30 nicht einverstanden. Bei dem 1958 geborenen Kläger wurde im Jahr 2011 ein Tumor der rechten Schulter entfernt. Im Zuge der Heilungsbewährung wurde im Juli 2011 ein GdB von 50 festgestellt. Nach Ablauf der vorgesehenen Zeit der Heilungsbewährung wurde der GdB auf  20 ab 01.11.2016 herabgesetzt. Im Widerspruchsverfahren wurde unter Berücksichtigung einer hinzugekommenen Funktionsbeeinträchtigung der Wirbelsäule ein  GdB von insgesamt 30 festgesetzt.

Die Klage beim Sozialgericht und die Berufung beim Landessozialgericht blieben erfolglos. Auf der Grundlage einer Revision zum Bundessozialgericht entschied dieses mit Urteil vom 27.10.2022 (Aktenzeichen B 9 SB 1/20 R) und hob das Urteil des Landessozialgerichtes auf zwecks erneuter Verhandlung und Entscheidung durch das Landessozialgericht (LSG). Das heißt, dass sich das Berufungsgericht erneut mit der Sache befassen muss. 

Zentraler Streitpunkt war folgender:

Das Sozialgericht hatte die Erstellung eines orthopädischen Sachverständigengutachtens angeordnet. Zur gutachterlichen Untersuchung war der Kläger in Begleitung seiner Tochter erschienen und hat auf deren Anwesenheit im Rahmen der Anamneseerhebung und Untersuchung bestanden. Der Gutachter sah hier Probleme, so dass vom Gericht ein anderer Gutachter verpflichtet wurde. Der Kläger war dieses Mal in Begleitung seines Sohnes erschienen und hatte auf die Untersuchung in der Anwesenheit des Sohnes bestanden. Der zweite Gutachter lehnte die Untersuchung ab, weil durch die Anwesenheit einer Vertrauensperson eine „Zeugenungleichheit“ entstehe. Auf Nachfrage durch das Gericht erklärte der Kläger, dass er ohne Anwesenheit einer Vertrauensperson mit keiner Begutachtung einverstanden sei. Daraufhin hatte das Sozialgericht die Anordnung zur Begutachtung aufgehoben und gegen den Kläger entschieden. Ähnlich entschied das Landessozialgericht. Das Landessozialgericht führte insbesondere aus, dass eine Beweislastumkehr zulasten des Klägers eingetreten sei, weil der Kläger mit seinem Verhalten eine Aufklärung des Sachverhaltes vereitelt habe.

Das Bundessozialgericht (BSG) sah die Sache differenzierter. Die BSG-Richter konnten nicht in der Sache entscheiden, da noch notwendige Ermittlungen durchgeführt werden müssen. Die höchsten Sozialrichter äußerten sich jedoch grundsätzlich und erteilten dem Landessozialgericht entsprechende Hinweise, die es bei der erneuten Verhandlung berücksichtigen muss.

Zunächst wurde vom BSG auf die Mitwirkungspflicht eines Betroffenen hingewiesen, sich im gerichtlichen Verfahren ärztlich untersuchen zu lassen, soweit das zumutbar ist. Ferner besteht das Recht, eine Vertrauensperson zu einer gutachterlichen Untersuchung mitzunehmen. Ein solches Recht besteht jedoch nicht unbeschränkt. So ist eine Person von der Teilnahme an der Begutachtung auszuschließen, wenn ihre Anwesenheit eine geordnete und effektive Beweiserhebung erschwert oder gar verhindert. Die Entscheidung, ob im Streitfall vor dem Gericht die Anwesenheit einer Vertrauensperson erlaubt ist, obliegt nicht dem Sachverständigen, sondern allein dem Gericht.     

Ein rechtlich relevantes persönliches Unterstützungsbedürfnis besteht laut BSG besonders dann, wenn die zu begutachtende Person in der Fähigkeit, die gesundheitliche Situation darzustellen, gehemmt oder behindert ist. Das BSG führt aus: „ Gerade bei ängstlichen oder mit der Befragungssituation überforderten Beteiligten kann eine Vertrauensperson auch dazu beitragen, Aussagefehler, Missverständnisse der versehentliche Aussparungen in der Schilderung durch den Beteiligten zu vermeiden und damit dem Ziel, ein möglichst wirklichkeitsgetreues Bild der Situation des Beteiligten zu erstellen, näher zu kommen“.

Vertrauenspersonen sind jedoch von der Begutachtung auszuschließen, „…wenn ihre Teilnahme eine geordnete und effektive Beweiserhebung verhindert oder maßgeblich erschwert…“

Schließlich weist das BSG auch darauf hin, dass im Einzelfall Differenzierungen nach den unterschiedlichen Phasen einer Begutachtung z.B. Teilen der Anamnese geboten sein können. Das Gericht verweist auf den so genannten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Der Ausschluss einer Vertrauensperson ist im Einzelfall auf Teile der Untersuchung und Exploration zu beschränken, bei denen dies sachlich begründbar ist.

Fazit:

Die Rechte von einer Begutachtung betroffener Menschen werden einerseits gestärkt. Andererseits erkennt das Gericht auch, dass Missbrauchsgefahren im Einzelfall bestehen können, die dem unbeschränkten Teilnahmerecht entgegenstehen können. Es kommt auch hier – wie so oft – auf den Einzelfall an.   

 

PS. Wir danken Dr. Jürgen Trilsch für den Beitrag. Dieser Artikel erschien in der Ausgabe 3/2023 unserer Lebensbilder

 

Dr. Constanze Trilsch & Dr. Jürgen Trilsch 
Rechtsanwälte für Erbrecht & Medizinrecht 

Erna-Berger-Straße 3 · 01097 Dresden
Tel: 0351/811 650 Mail: info@kanzlei-trilsch.de

 

Zeichnung: www.freepik.de

 

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