Das heilige Meer friert zu
Der Baikalsee in Sibirien
Der Baikalsee in Sibirien
Sie haben ein modernes Smartphone?
Haben Sie Fragen bei der Bedienung?
Sie haben ein modernes Smartphone?
Haben Sie Fragen bei der Bedienung?
Zum Verkehrssicherheits-Seminar - Sicher mobil - lädt am Mittwoch, 26. Februar,
Haben Sie Fragen zu Ihrem Smartphone oder Handy?
Mit unserem Chefkoch, Herrn Kern, gestalten wir ein „närrisches Buffet“.
Am 12.02.2020 treffen wir uns 14 Uhr bis 15 Uhr zum ersten Bingo - Nachmittag.
Am 19.02. begrüßt Sie Frau Barbara Nier – Agraringenieurin – bei uns in der Begegnungsstätte.
Am 19.02. trifft sich die neue Wandergruppe 9 Uhr in der Begegnungsstätte Michelangelo.
Am 26.02.2020 feiern wir mit Ihnen gemeinsam Fasching – Aschermittwoch wird ausgekehrt.
Wegen großer Nachfrage haben wir einen 2. Handarbeitskurs seit Januar 2020.
Am 14.03.02.2020 findet unsere erste Handarbeitsbörse in der Begegnungsstätte statt.
Ein Erzähl-Cafe mit Ausstellung „Fundstücke“
Wir erkunden unsere Parks nach dem Alphabet. Im Juli sind Parks mit „B“ dran.
Wir erkunden unsere Parks nach dem Alphabet. Im Juli sind Parks mit „B“ dran.
Wir erkunden unsere Parks nach dem Alphabet. Im Juli sind Parks mit „B“ dran.
Für Fragen und Informationen
E-Mail: essen@volkssoli-dresden.de
Telefon: 0351 / 50 10 - 134 oder -119
Die Pflegebranche ist in Bewegung und hat in den vergangenen Jahren viele Veränderungen durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen erlebt. Die aktuelle große Reform, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), bringt den Versicherten auch im Jahr 2024 einige Neuerungen. Schon seit 2023 ist PUEG in Kraft. Mit dem Gesetz sollen in mehreren Schritten einige der drängenden Herausforderungen in der Pflege angegangen werden.
So stieg ab 1. Juli 2023 der allgemeine Beitragssatz zur Finanzierung der Pflegeversicherung von 3,05 auf 3,4 Prozent. Neu ist, dass der Beitragssatz nach der Anzahl der Kinder differenziert wird und kinderlose Personen einen höheren Beitrag zahlen, als Menschen mit einem Kind oder mehreren Kindern. Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wurde die Möglichkeit der telefonischen Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt. Diese telefonische Variante der Pflegebegutachtung wurde während der Corona-Pandemie stark genutzt und hat sich bewährt.
Seit dem 1. Oktober 2023 gelten darüber hinaus neue und transparentere Regelungen zum Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und zur Einordnung in die Pflegegrade. Halten die Kassen bzw. die Fristen nicht ein, an die sie hinsichtlich der Entscheidung über einen Pflegegrad gebunden sind, müssen sie unter bestimmten Umständen 70 € für jede Woche der Fristüberschreitung an die versicherte Person zahlen.
Hier sehen Sie im Überblick, welche Änderungen Sie erwarten:
Quelle und weitere Infos:
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-
leistungen/die-pflegereform-2023-das-aendert-sich-63628