Die Arbeit der Stiftung Volkssolidarität Dresden ist auf Langfristigkeit und Kontinuität angelegt. Die Stiftung braucht auch Sie als Freund und Förderer, Stifterin und Stifter.
Zustiftung
Wenn Sie die Arbeit der Stiftung Volkssolidarität Dresden zugunsten von hilfsbedürften Menschen dauerhaft unterstützen möchten, dann ist eine Zustiftung der geeignete Weg.
Im Unterschied zu einer reinen Spende, die von der Stiftung unmittelbar zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden muss, sind Zustiftungen nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung wird das zugestiftete Kapital dem Stiftungsvermögen dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihren Stiftungszweck nachhaltiger verfolgen.
Nach § 10b Abs. 1a EStG können Zustiftungen auf Antrag des Steuerpflichtigen in der Steuererklärung im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro abgezogen werden. Die Absatzmöglichkeit ist neben dem Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu.
Testamentarische Verfügung
Wenn Sie Ihr Vermächtnis zugunsten von Familienangehörigen oder Freunden regeln wollen, vielleicht um in guter Erinnerung zu bleiben oder um diesen Menschen Ihre Wertschätzung auszudrücken, so könnten Sie dies auch für eine gemeinnützige Organisation tun. Dies kommt vielleicht auch für Menschen ohne Erben infrage, deren Vermögen ohne Testament an den Staat übergehen würden. Wer ein Testament schreibt, kann auch eine Stiftung, wie bspw. die Stiftung Volkssolidarität Dresden, als Vermächtnisnehmerin einsetzen. So können Sie auch über den Tod hinaus und damit auf ewig die Arbeit der Stiftung nachhaltig unterstützen.
Spende
Mit einer Spende helfen Sie, die Arbeit der Stiftung Volkssolidarität Dresden nachhaltig zu sichern. Sie können die Stiftung mit einer einmaligen Spende unterstützen oder mit einer regelmäßigen Spende (Dauerspende) helfen, Projekte langfristig zu planen und zu realisieren. Bei einer Dauerspende wird ein vereinbarten Betrag, in dem von Ihnen gewählten Zeitabstand (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich), von Ihrem Konto abgebucht.
Eine Spende ist von der Stiftung Volkssolidarität Dresden zeitnah für ihre satzungsgemäßen Zwecke auszugeben. Gemäß § 10b Abs. 1 EStG können Spenden an gemeinnützige Stiftungen insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Stiftung ist berechtigt, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) auszustellen.
Spendenkonto*
Stiftung Volkssolidarität Dresden
Ostsächsische Sparkasse Dresden
BIC: OSDDDE81XXX
IBAN: DE39 8505 0300 3100 3677 22
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Spenden bis zu 300,- Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder per Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden (vereinfachter Spendennachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV). Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung unter 300 Euro wünschen, sprechen Sie uns gerne an und vermerken Ihre Adressdaten auf dem Überweisungsträger. |