Täglich begegnen uns in vielfältiger Weise Menschen, die Hilfe benötigen. Es sind Schicksale, die uns anrühren. Es gibt junge und ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderung oder sonstigen Einschränkungen, welche mitunter mit der Bewältigung ihrer Probleme überfordert sind und wo staatliche Programme an die Grenzen stoßen.

Um diesen Menschen eine bessere Zukunft zu ermöglichen, hat die Volkssolidarität Dresden e.V. im Jahr 2010 die Stiftung Volkssolidarität Dresden gegründet. Sie dient der Mittelbeschaffung zur Förderung von Aufgaben des Wohlfahrtswesens und der Alten- und Kinderhilfe im Sinne des „Miteinander – Füreinander“. Ihre Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Helfen Sie uns dabei, anderen zu helfen. Was genau jeder Einzelne tun kann, um die Stiftung Volkssolidarität Dresden und Ihre Projekte zu unterstützen, erfahren Sie im Punkt Stiften und Spenden.

 

Was ist die Stiftung Volkssolidarität Dresden?
 

Die Stiftung Volkssolidarität Dresden

  • ist eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete, nicht verbandsmäßig organisierte Einrichtung.
  • wurde 2010 von der Volkssolidarität Dresden e.V. ins Leben gerufen.
  • hat ein vom Stifter Volkssolidarität Dresden e.V. zur Verfügung gestelltes Vermögen.
  • fördert mit den Zinsen aus dem Vermögen und Spenden die Jugend- und Altenhilfe sowie das Wohlfahrtswesen.
  • ist im Stiftungsverzeichnis des Freistaates Sachsen unter dem Aktenzeichen 21-0563/Stiftung Volkssolidarität Dresden eingetragen.
  • hat einen ehrenamtlichen Stiftungsrat und einen Stiftungsvorstand, dem Stiftungsrat gehören Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an, die die Erfüllung des Stiftungszwecks neben der staatlichen Aufsicht garantieren.
  • ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen an sie sind deshalb frei von Erbschafts- und Schenkungssteuer. Spenden sind einkommens- und körperschaftssteuerfrei.


Stiftungsrat und Stiftungsvorstand

Stiftungsrat

Vorsitzender Bernd-Dieter Kammerschen
Mitglied Werner Schnuppe (ehemaliger Vorsitzender Volkssolidarität Dresden e.V.)
Mitglied Dr. Martin Gillo
Mitglied Martin Seidel (Geschäftsführer SUFW, Sozialbürgermeister a.D.)
Mitglied Dr. Kristin Klaudia Kaufmann (Sozialbürgermeisterin)


Stiftungsvorstand

Vorsitzender Henning Horn
Mitglied Christian Seifert (Vorstand Volkssolidarität Dresden e.V.)

Antrag auf Förderung von Projekten
 

Folgende grundsätzliche Voraussetzungen sind für eine Antragstellung zu erfüllen:

  • Der Projektantrag entspricht dem satzungsgemäßen Stiftungszweck.
  • Die Projektrealisierung erfolgt in Dresden.
  • Wirkungsfeld, Arbeits- und Lebensmittelpunkt des Antragstellers liegen innerhalb Dresdens.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene Vorhaben werden nicht unterstützt.
  • Projektanträge sind bis zum 31. März bzw. 30. September eines jeden Jahres beim Stiftungsvorstand einzureichen.


Wichtiger Hinweis!

Von der Förderung ausgeschlossen sind grundsätzlich:

  • Personalkosten
  • jegliche Kreditverpflichtungen und Finanzanlagen

 

Die Arbeit der Stiftung Volkssolidarität Dresden ist auf Langfristigkeit und Kontinuität angelegt. Die Stiftung braucht auch Sie als Freund und Förderer, Stifterin und Stifter.
 

Zustiftung

Wenn Sie die Arbeit der Stiftung Volkssolidarität Dresden zugunsten von hilfsbedürften Menschen dauerhaft unterstützen möchten, dann ist eine Zustiftung der geeignete Weg.

Im Unterschied zu einer reinen Spende, die von der Stiftung unmittelbar zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden muss, sind Zustiftungen nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung wird das zugestiftete Kapital dem Stiftungsvermögen dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihren Stiftungszweck nachhaltiger verfolgen.

Nach § 10b Abs. 1a EStG können Zustiftungen auf Antrag des Steuerpflichtigen in der Steuererklärung im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro abgezogen werden. Die Absatzmöglichkeit ist neben dem Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu.
 

Testamentarische Verfügung

Wenn Sie Ihr Vermächtnis zugunsten von Familienangehörigen oder Freunden regeln wollen, vielleicht um in guter Erinnerung zu bleiben oder um diesen Menschen Ihre Wertschätzung auszudrücken, so könnten Sie dies auch für eine gemeinnützige Organisation tun.  Dies kommt vielleicht auch für Menschen ohne Erben infrage, deren Vermögen ohne Testament an den Staat übergehen würden. Wer ein Testament schreibt, kann auch eine Stiftung, wie bspw. die Stiftung Volkssolidarität Dresden, als Vermächtnisnehmerin einsetzen. So können Sie auch über den Tod hinaus und damit auf ewig die Arbeit der Stiftung nachhaltig unterstützen.
 

Spende

Mit einer Spende helfen Sie, die Arbeit der Stiftung Volkssolidarität Dresden nachhaltig zu sichern. Sie können die Stiftung mit einer einmaligen Spende unterstützen oder mit einer regelmäßigen Spende (Dauerspende) helfen, Projekte langfristig zu planen und zu realisieren. Bei einer Dauerspende wird ein vereinbarten Betrag, in dem von Ihnen gewählten Zeitabstand (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich), von Ihrem Konto abgebucht.

Eine Spende ist von der Stiftung Volkssolidarität Dresden zeitnah für ihre satzungsgemäßen Zwecke auszugeben. Gemäß § 10b Abs. 1 EStG können Spenden an gemeinnützige Stiftungen insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Stiftung ist berechtigt, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) auszustellen.

Spendenkonto*
Stiftung Volkssolidarität Dresden
Ostsächsische Sparkasse Dresden
BIC:    OSDDDE81XXX
IBAN:  DE39 8505 0300 3100 3677 22

* Spenden bis zu 300,- Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder per Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden (vereinfachter Spendennachweis nach § 50  Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV). Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung unter 300 Euro wünschen, sprechen Sie uns gerne an und vermerken Ihre Adressdaten auf dem Überweisungsträger.

 

Stiftung Volkssolidarität Dresden

Altgorbitzer Ring 58
01169 Dresden

Telefon: 0351/50 10-175
Telefax: 0351/50 10-200
E-Mail: stiftung@volkssoli-dresden.de